Wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung

Was wird für den Antrag der wasserrechtlichen Einleitungsgenehmigung gebraucht?

Für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen benötigen wir die Daten des Grundstückseigentümers und die genaue Anzahl der Wohneinheiten sowie Anzahl der dort lebenden Personen. Legen sie noch einen Lageplan 1:2000 und wenn zur Hand einen Lageplan 1:500 bei. Auf diesen Lageplänen zeichnen Sie bitte mit Bleistift den Standort der Dreikammergrube ein. Dazu notieren Sie bitte die Größe und die Abwassertiefe der 3 Kammern. Ist auf dem Grundstück noch keine 3 Kammergrube vorhanden tragen Sie den gewünschten Standort mit Bleistift ein und wir berechnen die Größe, damit Sie die richtige Klärgrube ordern können. Bevor Sie den gewünschten Ort des Pflanzenklärbeetes eintragen, beachten Sie unbedingt folgendes: Mindestabstand zum nächsten bewohnten Gebäude 15m. Garagen, Schuppen, Ställe oder Ähnliches sind keine bewohnten Gebäude und gehören nicht dazu. Das Gelände sollte nicht ansteigen, sonst muss eine Pumpe eingebaut werden. Das Pflanzenklärbeet muss mindestens einen halben Tag Sonne bekommen, da das Schilf sonst nicht wächst. Nachdem Sie alles berücksichtigt haben, können Sie das Pflanzenklärbeet mit Bleistift in die Lagepläne eintragen.

Senden Sie uns dann die gesamten Unterlagen per Post zu, da bei Fax oder Mail viele Übertragungsfehler passieren können. Mit den Genehmigungsunterlagen erhalten Sie alles zurück. Sie haben zwar durch die Vertragsmail schon Namen und Adresse hinterlassen, vergessen Sie aber trotzdem nicht den Namen und die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners beizufügen.

Sollten Sie schon eine Einleitungsgenehmigung für eine Nachrüstung haben, so senden sie uns diesen Antrag oder eine Kopie. Wir stellen bei der Wasserbehörde einen Änderungsantrag. (Ist im Preis inbegriffen.) Innerhalb von ca. 14 Tagen erhalten Sie Ihre sämtlichen Unterlagen sowie den Antrag auf die Wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung zugeschickt. Wenn Sie mit unserer Planung einverstanden sind, unterschreiben Sie bitte an den rot gekennzeichneten Stellen. Dann können Sie die Unterlagen Ihrer Kreiswasserbehörde zukommen lassen.

Die Überweisung unseres Honorars kann nicht so lange warten bis die wasserrechtliche Erlaubnis von der Behörde eingetroffen ist, weil das nach unseren Erfahrungen auch manchmal 2 Jahre dauern kann.

Checkliste:
  • Name, Adresse und Fax/Telefonnummer des Grundstückseigentümers.
  • Telefon oder Mail des Ansprechpartners.
  • Anzahl der Wohneinheiten/Personen.
  • Unterlagen der evtl. vorhandenen Dreikammergrube.
  • Evtl. schon vorhandene Genehmigung.
  • Lagepläne 1:200, 1:500 + gewünschter Standortbestimmung.
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